
Die DSGVO fordert im Artikel 25 den Datenschutz durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen. Sowohl Privacy by Design als auch Privacy by Default sind keine neuen Begriffe, jedoch erlangen sie mit der DSGVO eine wesentlich höhere Bedeutung. Sowohl Privacy by Design als auch Privacy by Default sind mit der Einführung der DSGVO kein Nice-to-have, sondern müssen frühzeitig in Projekten, bei denen personenbezogene Daten verarbeitet werden, explizit berücksichtigt werden.
Zielpublikum: Architekten, Projektleiter, Businessanalysten
Voraussetzungen: Keine
Schwierigkeitsgrad: Anfänger
Extended Abstract
Am 25. Mai 2018 ist die EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) in Kraft getreten. Bei der EU-DSGVO handelt es sich um eine Verordnung und nicht um ein Gesetz und muss nicht in nationale Gesetze überführt werden. Insbesondere fordert die DSGVO im Artikel 25 den Datenschutz durch Technikgestaltung - Privacy by Design - und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen - Privacy by Default.
Sowohl Privacy by Design als auch Privacy by Default sind keine neuen Begriffe, jedoch erlangen sie mit der DSGVO eine wesentlich höhere Bedeutung. Sowohl Privacy by Design als auch Privacy by Default sind mit der Einführung der DSGVO kein Nice-to-have, sondern müssen frühzeitig in Projekten, bei denen personenbezogene Daten verarbeitet werden, explizit berücksichtigt werden.
Dieser Vortrag stellt die Privacy-by-Design-Prinzipien dar und zeigt auf, welche Auswirkungen dies auf Architekturen und Design von Systemen hat.